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Veröffentlicht am: News

Mitarbeiterweiterbildung mit dem Qualifizierungschancengesetz

Die eigenen Mitarbeiter fit für die Zukunft machen – und dabei von bis zu 100 % Förderung profitieren!

Das Qualifizierungschancengesetz der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht Unternehmen, ihre Mitarbeitenden gezielt weiterzubilden, mit bis zu 100 % Kostenübernahme für die Weiterbildung und bis zu 75 % für Lohnkosten.

🔍 Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Gesetz wurde geschaffen, um Beschäftigte bei der Anpassung an den digitalen Wandel zu unterstützen – unabhängig von Qualifikation, Alter oder Unternehmensgröße.

Ziel: Jeder Arbeitnehmer soll Zugang zu Weiterbildung erhalten, ob zum Nachholen eines Berufsabschlusses oder zur beruflichen Weiterentwicklung.

💰 Was wird gefördert?

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt:

Kursgebühren

Lehrmaterialien und Prüfungsgebühren

ggf. Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten etc.

Außerdem werden bis zu 75 % der Gehaltskosten für die Weiterbildungszeit gefördert (abhängig von der Unternehmensgröße und dem Qualifizierungsbedarf).

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden:

Arbeitnehmer mit oder ohne Berufsabschluss

• Mitarbeitende, deren Qualifikationen erweitert oder an neue digitale Anforderungen angepasst werden sollen

• Auch Unternehmen mit wenigen Mitarbeitenden können die Förderung nutzen

📋 Wie läuft die Antragstellung?

1. Beratungstermin vereinbaren

bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter

2. Ziele & Bildungsangebot klären 

Gemeinsam wird geprüft, welche Weiterbildung passt

3. Antrag stellen & Förderung erhalten 

Wir unterstützen euch dabei, vom passenden Kurs bis zur Antragstellung.

 

📚 All unsere Kurse 100 % förderfähig durch das Qualifizierungschancengesetz

📩 Jetzt Kontakt aufnehmen, wir helfen gern weiter!