Die eigenen Mitarbeiter fit für die Zukunft machen – und dabei von bis zu 100 % Förderung profitieren!
Das Qualifizierungschancengesetz der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht Unternehmen, ihre Mitarbeitenden gezielt weiterzubilden, mit bis zu 100 % Kostenübernahme für die Weiterbildung und bis zu 75 % für Lohnkosten.
🔍 Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das Gesetz wurde geschaffen, um Beschäftigte bei der Anpassung an den digitalen Wandel zu unterstützen – unabhängig von Qualifikation, Alter oder Unternehmensgröße.
Ziel: Jeder Arbeitnehmer soll Zugang zu Weiterbildung erhalten, ob zum Nachholen eines Berufsabschlusses oder zur beruflichen Weiterentwicklung.
💰 Was wird gefördert?
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt:
• Kursgebühren
• Lehrmaterialien und Prüfungsgebühren
• ggf. Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten etc.
Außerdem werden bis zu 75 % der Gehaltskosten für die Weiterbildungszeit gefördert (abhängig von der Unternehmensgröße und dem Qualifizierungsbedarf).
✅ Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden:
• Arbeitnehmer mit oder ohne Berufsabschluss
• Mitarbeitende, deren Qualifikationen erweitert oder an neue digitale Anforderungen angepasst werden sollen
• Auch Unternehmen mit wenigen Mitarbeitenden können die Förderung nutzen
📋 Wie läuft die Antragstellung?
1. Beratungstermin vereinbaren
bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter
2. Ziele & Bildungsangebot klären
Gemeinsam wird geprüft, welche Weiterbildung passt
3. Antrag stellen & Förderung erhalten
Wir unterstützen euch dabei, vom passenden Kurs bis zur Antragstellung.
📚 All unsere Kurse 100 % förderfähig durch das Qualifizierungschancengesetz
📩 Jetzt Kontakt aufnehmen, wir helfen gern weiter!